Müssen Notleuchten immer leuchten Berlin

Müssen Notleuchten immer leuchten?

Müssen Notleuchten immer leuchten Berlin – Sie suchen einen Notbeleuchtungs Fachmann und Elektriker dem Sie vertrauen können?

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Eine der häufigsten Fragen, die uns zum Thema Notfallbeleuchtung erreicht, umfasst die Leuchtdauer der Notleuchten.

Viele unsere Kunden sind sich unsicher, ob die Notleuchten dauerhaft eingeschaltet sein müssen oder lediglich in einer Notsituation aufleuchten müssen.

An dieser Stelle möchten wir daher auf die zwei vorhandenen Optionen näher eingehen.

Notleuchten in Dauerschaltung müssen konstant mit Energie versorgt sein

Fällt die Entscheidung für Notleuchten, die in Dauerschaltung betrieben werden, leuchten die Fluchtwegleuchten permanent auf. Das macht es erforderlich eine Energiequelle zu verwenden, die auf diese Art der Belastung ausgerichtet ist.

Wir führen die Beratung daher bevorzugt vor Ort bei unseren Kunden durch, um uns direkt ein Bild des Gebäudes und dessen Verwendungszwecks zu machen. Die Dauerschaltung ist zum Beispiel in Krankenhäusern, Hotels oder auch Arbeitsstätten, in denen 24 Stunden am Tag Personen anwesend sein können von Vorteil.

Mit der stets leuchtenden Notfallbeleuchtung ist es möglich sich in einer Notsituation schnell zu orientieren und die Wege zu den Notausgängen innerhalb kürzester Zeit zu finden.

Unser erfahrenes Team übernimmt hierbei nicht nur die Verkabelung der Anlagen, sondern stellt zudem sicher, dass die vorgeschriebenen Abstände nicht überschritten werden.

Das trägt dazu bei nicht nur die Sicherheit zu erhöhen, sondern ebenfalls alle rechtlichen Anforderungen, die an die Notbeleuchtung gestellt wird, zu erfüllen.

Notleuchten in Bereitschaftsschaltung werden nach einem Stromausfall aktiviert

Die zweite Option stellen Notleuchten in Bereitschaftsschaltung dar. Diese Leuchten aktivieren sich selbstständig nach einem Stromausfall. Doch auch in diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erkennen, dass ein gewisses Fachwissen erforderlich ist, um die richtigen Entscheidungen in Bezug auf den Kauf und die Installation zu treffen. Das beginnt bereits mit dem Zeitraum, der bis zur Einschaltung vergehen darf.

In vielen Arbeitsstätten darf dieser Zeitraum bis zum vollständigen Einschalten bis zu 15 Sekunden betragen. In Gebäuden, an denen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial besteht, beträgt dieser Zeitraum jedoch nur 0,5 Sekunden. Tritt ein Stromausfall aus darf dies somit nicht zu Lasten der Sicherheit gehen.

Wir teilen jederzeit unser Fachwissen und unsere Erfahrung mit Ihnen, um sicherzustellen, dass sich alle im Gebäude befindlichen Personen uneingeschränkt auf die Notfallbeleuchtung in Bereitschaftsschaltung verlassen können.